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Produkt zum Begriff Mieter:


  • Die neue Grundsteuerreform. Was Eigentümer und Mieter wissen müssen.
    Die neue Grundsteuerreform. Was Eigentümer und Mieter wissen müssen.

    Die Grundsteuerreform verlangt neue Bemessungsgrundlagen für sämtliche wirtschaftliche Einheiten. Das bedeutet: Deutschlandweit müssen seit dem 01.01.2022 für 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten bis zu 108 Millionen Steuerbescheide erstellt werden. Grundstückseigentümer müssen in der Zeit von 01.07. bis 31.10.2022 ihre Erklärungen abgeben. Der Ratgeber liefert alle notwendigen Fakten, Daten und Hinweise, um die neue Grundsteuer zu berechnen und stellt anschaulich die neuen Bewertungsverfahren vor. Veranschaulicht werden außerdem die vom Steuerzahler zu erklärenden Daten, die daraus resultierenden Berechnungsschritte im Ertragswert- und Sachwertverfahren einschließlich der Bewertung von unbebauten Grundstücken. Auch Mietern werden Möglichkeiten aufgezeigt, um zu prüfen, ob der Vermieter die neue Grundsteuer korrekt als Betriebskosten umgelegt hat. Nachvollziehbare Praxisfälle zeigen, wer in welchem Umfang von der Reform profitiert. Zusätzlich behandelt der Ratgeber die Bedeutung sowie die konkrete Umsetzung der Länderöffnungsklausel und in welchen Ländern sie genutzt wird.

    Preis: 14.95 € | Versand*: 6.95 €
  • Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
    Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!

    Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.

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  • Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht
    Der Mieterassistent|Mieter-Set|Ratgeber Mietrecht

    Set mit allen Musterbriefen, Formularen und Checklisten, die Sie als Mieter brauchen

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.
    Das Mieter-Set. Mietvertrag, Kaution, Mietminderung, Nebenkostenabrechnung.

    Nebenkostenabrechnung, Wohnungsmängel, Vertragsauslegung und Mieterhöhungen sind die Themen, bei denen es am häufigsten Streit mit dem Vermieter gibt. Ohne theoretischen Ballast kommt das »Mieter-Set« direkt auf den Punkt und zeigt dem Leser, wie man die wichtigsten Mieterrechte erfolgreich anwenden kann. Seit der ersten Auflage 2016 hat sich auf dem Wohnungsmarkt viel verändert. In der Neuauflage klärt die Stiftung Warentest über die aktuellen Regelungen zum Corona-Kündigungsschutz auf, der noch bis zum 30.6.2022 gilt. Außerdem gibt es alles Wissenswerte zur Mietbremse in Großstädten sowie zum Berliner Mietendeckel. In diesem Ratgeber erfährt man, wie der Makler als Vermittler einer Mietwohnung fungiert und wie man mit den richtigen Bewerbungsunterlagen punktet. Mit dem Vertrags-Checker ist man auf der sicheren Seite und erfährt, was außerdem zu regeln ist, damit der Umzug schnell und reibungslos erfolgt. Auch bei rechtlichen Fragen wie dem korrekten Kündigungsschreiben oder der Kautionserstattung sowie zu Modernisierung und Mieterhöhung ist man mit diesem Buch perfekt beraten.

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  • Welche Mieter bevorzugen?

    Welche Mieter bevorzugen Sie für Ihre Immobilie? Suchen Sie nach langfristigen Mietern, die eine stabile Einkommensquelle haben und zuverlässig sind? Oder bevorzugen Sie vielleicht Studenten oder junge Berufstätige, die flexibler sind und möglicherweise höhere Mieten zahlen können? Haben Sie spezifische Kriterien oder Vorlieben, wie beispielsweise Nichtraucher oder Haustierbesitzer? Welche Art von Mieter würde am besten zu Ihrer Immobilie passen und welche Eigenschaften sind Ihnen besonders wichtig bei der Auswahl von Mietern?

  • Wann ist man ein Besitzer und wann Eigentümer?

    Man ist ein Besitzer, wenn man physischen Besitz oder Kontrolle über ein Objekt hat, unabhängig davon, ob man auch der Eigentümer ist. Eigentümer ist man hingegen, wenn man rechtlich das Recht besitzt, über ein Objekt zu verfügen, es zu nutzen, zu verkaufen oder zu verschenken. Der Besitz kann vorübergehend sein, während das Eigentum langfristig ist. In manchen Fällen kann man Besitzer sein, ohne Eigentümer zu sein, zum Beispiel bei gemieteten Objekten. Es ist wichtig, zwischen Besitz und Eigentum zu unterscheiden, da dies Auswirkungen auf Rechte und Verantwortlichkeiten haben kann.

  • Kann man einen Mieter abmahnen?

    Kann man einen Mieter abmahnen? Ja, als Vermieter kann man einen Mieter abmahnen, wenn dieser gegen die im Mietvertrag festgelegten Regeln oder Pflichten verstößt. Die Abmahnung muss schriftlich erfolgen und den konkreten Verstoß sowie eine Frist zur Behebung des Problems enthalten. Sollte der Mieter die Beanstandungen nicht innerhalb der gesetzten Frist beheben, kann der Vermieter weitere rechtliche Schritte einleiten, wie beispielsweise die Kündigung des Mietverhältnisses. Es ist wichtig, dass die Abmahnung rechtlich korrekt formuliert ist, um im Streitfall vor Gericht Bestand zu haben.

  • Wie kann man effektiv und effizient eine Immobilie verwalten und gleichzeitig die Bedürfnisse der Mieter und Eigentümer berücksichtigen?

    Eine professionelle Immobilienverwaltung mit klaren Prozessen und Strukturen kann dabei helfen, effektiv zu arbeiten. Regelmäßige Kommunikation mit Mietern und Eigentümern, um ihre Bedürfnisse zu verstehen und zu erfüllen, ist entscheidend. Zudem sollte auf eine transparente und faire Verwaltung geachtet werden, um das Vertrauen aller Beteiligten zu gewinnen.

Ähnliche Suchbegriffe für Mieter:


  • Meine Rechte als Mieter| Ratgeber Mietrecht |Mieterrechte
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    Von der Wohnungssuche bis zum Auszug auf der rechtlich sicheren Seite

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  • ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC der Mietnebenkosten. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Das kompakte Nachschlagewerk »ABC der Mietnebenkosten« informiert Mieter und Vermieter, wie Nebenkostenabrechnungen korrekt zu erstellen sind und auf welche Details bei Abrechnungen besonders zu achten ist. Welche Positionen dürfen in der Betriebskostenabrechnung berücksichtigt werden? Wie sieht eine korrekte Mietnebenkostenabrechnung aus? Wie überprüfen Sie die Abrechnung der Mietnebenkosten Ihres Vermieters oder Hausverwaltung? Wie setzen Sie Ihre Rechte bei überhöhten Abrechnungen der Mietnebenkosten durch? Was ist bei einer Betriebskostenvereinbarung zu beachten? Wie können Nachzahlungs- und Guthabenansprüche durchgesetzt werden? Mit ausgewählten Rechtsgrundlagen und Gerichtsentscheidungen.

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  • Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.
    Das Mieter-Handbuch. Mietvertrag, Nebenkosten, Modernisierung, Mietminderung, Kündigung.

    Die Experten des Deutschen Mieterbunds und der Verbraucherzentrale haben in der vierten Auflage des Ratgebers ihr Wissen gebündelt mit brandaktuellen Informationen zum neuen Heizungsgesetz und zu den Regelungen bei der CO2-Abgabe. Erläuterungen zu den klassischen Ärgernissen im Mietverhältnis wie Betriebskostenabrechnungen, Schönheitsreparaturen oder Eigenbedarfskündigungen sind verständlich formuliert. Das »Mieter-Handbuch« hat mit Musterbriefen und Checklisten einen Werkzeugkasten für Streitfälle parat - zum Heraustrennen, Ausfüllen und Verschicken.

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  • ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.
    ABC des Mietrechts. Lexikon für Mieter und Vermieter.

    Sparen Sie Geld und Ärger! Der seit Jahren bewährte Ratgeber ABC des Mietrechts informiert zuverlässig über: Fallstricke in Formularverträgen, korrekte Nebenkostenabrechnung, Kündigungsrecht, insbesondere Eigenbedarfskündigung, Mangel der Mietsache, Möglichkeiten der Mieterhöhung, Recht zur Mietminderung, Renovierungspflicht des Mieters, Regelungen zur Haustierhaltung, Schadensersatzansprüche, Widerrufsoptionen, zahlreiche Querverweise auf angrenzende Begriffe und Erläuterungen gewährleisten umfassende Information. Neue Stichworte wie Erhaltungsmaßnahmen, Kalte Räumung, Kurzzeitvermietungen und Nutzerwechselgebühr wurden aufgenommen. Die Neuerungen zur Mietpreisbremse, dem Bestellerprinzip sowie dem Gebäudeenergiegesetz sind berücksichtigt.

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  • Ist der Mieter verpflichtet Nachmieter Besichtigung?

    Ist der Mieter verpflichtet, potenzielle Nachmieter zur Besichtigung der Wohnung einzuladen? In der Regel ist der Mieter nicht verpflichtet, Nachmieter zur Besichtigung einzuladen. Es liegt im Ermessen des Mieters, ob er dies tun möchte. Allerdings kann es im eigenen Interesse des Mieters liegen, einen geeigneten Nachmieter zu finden, um mögliche Kosten für Leerstand zu vermeiden. Es ist ratsam, die genauen Regelungen im Mietvertrag oder mit dem Vermieter zu prüfen, um sicherzustellen, ob eine Besichtigung mit potenziellen Nachmietern erforderlich ist.

  • Wie oft muss Mieter Besichtigungen zulassen?

    Mieter müssen Besichtigungen grundsätzlich zulassen, wenn der Vermieter sie ankündigt und ein berechtigtes Interesse daran hat. Dabei muss der Mieter jedoch nicht beliebig viele Besichtigungstermine hinnehmen. Es gibt keine festgelegte Anzahl an Besichtigungen, die ein Mieter zulassen muss, aber es sollte eine angemessene Anzahl sein, die im Rahmen des Mietvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen liegt. Mieter haben das Recht auf Privatsphäre und dürfen nicht übermäßig belästigt werden. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter sich über Besichtigungstermine einigen und die Interessen beider Seiten respektieren.

  • Können Rauchmelder auf Mieter umgelegt werden?

    Können Rauchmelder auf Mieter umgelegt werden? In Deutschland ist die Installation von Rauchmeldern in Mietwohnungen Sache des Vermieters. Er ist gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit seiner Mieter zu sorgen und somit auch Rauchmelder anzubringen. Die Kosten für Anschaffung, Installation und Wartung der Rauchmelder dürfen in der Regel nicht auf die Mieter umgelegt werden. Es handelt sich um eine Investition in den Brandschutz, die vom Vermieter getragen werden muss. Mieter sind jedoch dafür verantwortlich, die Funktionsfähigkeit der Rauchmelder regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf die Batterien zu wechseln.

  • Was muss der Mieter selbst reparieren?

    Was muss der Mieter selbst reparieren? In der Regel ist der Mieter für kleinere Reparaturen in der Mietwohnung zuständig, die durch seinen eigenen Gebrauch oder Fahrlässigkeit entstanden sind. Dazu gehören beispielsweise das Auswechseln von Glühbirnen, das Beheben von verstopften Abflüssen oder das Streichen von Wänden bei Beschädigungen. Größere Reparaturen, die aufgrund von Verschleiß oder baulichen Mängeln auftreten, sind hingegen Sache des Vermieters und müssen von diesem in Auftrag gegeben werden. Es ist wichtig, dass Mieter und Vermieter die genauen Regelungen zur Instandhaltung und Reparatur im Mietvertrag oder in der Hausordnung festhalten.

* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.